Tippgeberprämie
Tippgeberbedingungen
Für die 1.000 € Tippgeberprämie von WR Capital gelten die folgenden Bedingungen.
1. Gegenstand
WR Capital (Wennrich und Rumrich Vermietungs eGbR) zahlt eine Tippgeberprämie von 1.000 €, wenn aufgrund eines Hinweises eines Tippgebers ein Immobilienankauf durch WR Capital zustande kommt.
2. Voraussetzung des Anspruchs
Der Anspruch entsteht, sobald über das benannte Objekt ein rechtswirksamer notarieller Kaufvertrag zwischen dem Eigentümer und WR Capital geschlossen wurde. Vorherige Verhandlungen, Absichtserklärungen oder Besichtigungen begründen keinen Anspruch.
3. Objekt darf nicht vorbekannt sein
Voraussetzung ist, dass WR Capital das Objekt bzw. der Eigentümerkontakt zum Zeitpunkt des Hinweises noch nicht bekannt war. Für bereits bekannte Objekte oder Kontakte besteht kein Anspruch auf eine Prämie.
4. Erster nachweisbarer Tipp
Melden mehrere Personen dasselbe Objekt, entscheidet der zeitlich erste nachweisbare Eingang des Hinweises bei WR Capital.
5. Daten Dritter
Kontaktdaten eines Eigentümers dürfen nur übermittelt werden, wenn dieser mit einer Kontaktaufnahme durch WR Capital einverstanden ist. Die Angabe von Eigentümerkontaktdaten ist freiwillig; ein Hinweis mit Objektadresse genügt.
6. Keine Ankaufgarantie
WR Capital entscheidet frei, ob und zu welchen Konditionen ein Objekt angekauft wird. Ein Anspruch auf Prüfung, Besichtigung oder Ankauf besteht nicht.
7. Kein Arbeits- oder Maklerverhältnis
Durch die Abgabe eines Tipps entsteht kein Arbeits-, Auftrags- oder Maklerverhältnis. Der Tippgeber wird nicht als Makler für WR Capital tätig. Eine etwaige Versteuerung der Prämie obliegt dem Tippgeber.
8. Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt nach rechtswirksamem Abschluss des notariellen Kaufvertrags per Überweisung auf ein vom Tippgeber benanntes Konto.
Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
